Bitte um Ihre Mithilfe:
Sie werden in ihrem eigenen Interesse nochmals gebeten, Rezepte und Überweisungen immer telefonisch zu bestellen.
Eigener Zugang bei Akuten Infekten:
Ausgehend von der vergangenen Corona-Pandemie wurde unter hohem finanziellen Aufwand ein separater Zugang für Patienten mit akuten Infekten geschaffen, um andere Patienten nicht zu gefährden. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Praxispersonals und erscheinen Sie GRUNDSÄTZLICH nicht unangemeldet vor der Praxis.
Bei akuten Infekten:
Wenn Sie an einem akuten Infekt leiden, melden Sie sich zunächst bitte unbedingt telefonisch. Infektpatienten werden je nach Notwendigkeit grundsätzlich außerhalb der normalen Sprechstunde eingeplant und dürfen aus Gründen der Infektionsprophylaxe nicht unangemeldet vor der Praxis erscheinen.
Der Honorarumsatz wird regelhaft mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt.
Das unermüdlich in den Medien und via Statistisches Bundesamt propagierte Bruttoeinkommen aus vertragsärztlicher Tätigkeit – und dies über alle Facharztgruppen (mit sehr unterschiedlichen Leistungsvergütungen) subsumiert – ist in Wahrheit nur die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Der Umsatz ist NICHT mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 25,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 74,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Softwaremiete und andere IT-Dienstleistungen, IT-Hardware (Server, Arbeitsstationen, Drucker, Toner, diverse Modems, Firewall), Telefonanlage, Alarm- und Schließanlage, Energie, Fahrzeugkosten, Laborkosten, Versicherungen, Lohn- und Finanzbuchhaltung, Darlehenstilgung, Medizinische Geräte, Handwerkerleistungen, Praxiseinrichtung und Verbrauchsartikel. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 48,4 Prozent des Honorarumsatzes.
- Steuerzahlungen
- Berufsständische Altersversorgung
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen
Erst nach Abzug aller Kosten ergibt sich das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.
Der resultierende Stundenlohn liegt WEIT unter dem von Facharbeitern, Handwerkern (hier bis zu 80.- brutto pro Stunde), IT-Dienstleistern (hier bis zu 120.- brutto pro Stunde) oder gar Anwälten (200-300.- pro Stunde).
Der Honorarumsatz in den Hausarztpraxen ist im Jahr 2023 nicht etwa im Rahmen des Inflationsausgleiches gestiegen, sondern um 2% gesunken. Niemand von Ihnen wäre bereit, dafür 12 Stunden täglich, zusätzlich am Wochenende und an Feiertagen bei hoher Verantwortung, enormem bürokratischen Aufwand und zudem hohem Berufsrisiko pausenlos zu arbeiten, um sich dann auch noch von Patienten vorwerfen zu lassen, man würde ja ‘soviel verdienen’ und man biete ihnen nicht genug Leistungen an. Mancher Patient täte gut daran, seine Haltung zu überdenken.
– erfolgen für ein ‘Entgelt’, das nicht einmal die Fahrtkosten deckt, geschweige
denn eine adäquate medizinische Behandlung würdigen würde
– kein deutscher Handwerker würde Ihnen für dieses Almosen auch nur die Hand
zum Gruß geben
– zahlreiche Hausärzte in Schweinfurt und Umgebung lehnen aus wirtschaftlichen
Gründen Hausbesuche deshalb vollständig ab
– machen dennoch jede Woche einen sehr hohen Anteil unserer medizinischen
Arbeit aus (zusätzlich zu den Sprechstundenzeiten), da uns das Wohl unserer
Patienten sehr wichtig ist
– sind definitiv kein Angebot zur Entlastung von Angehörigen
– und es besteht ein klarer Unterschied zwischen ‘nicht kommen können’ und
‘nicht kommen wollen’
– das Argument, ‘man habe niemanden, welcher einen in die Praxis fährt’, ist bei
580 PKW pro 1000 Einwohner nicht besonders überzeugend – man muss eben
auch jemanden FRAGEN.
– es findet sich immer eine Lösung – fragen Sie also zunächst bitte Ihren
Nachbarn, Verwandte oder Bekannte !
Dr. Reeh mit dem gesamten Team der Praxis an den Bachgärten
Massagen sind bei vielen Patienten sehr beliebt. In einigen wissenschaftlichen Studien konnte ein positiver Effekt von Massagen nachgewiesen werden, besonders wenn sie mit Bewegungsübungen kombiniert wurden.
Massagen können zur Behandlung von länger bestehenden oder chronischen Rückenschmerzen in Verbindung mit aktiver Bewegungstherapie angewendet werden. Ihre Wirkung ist jedoch bei unspezifischen Rückenschmerzen nicht erwiesen. Günstiger für den Heilungsverlauf ist Ihr eigenes Bewegungstraining!
Generell ist Bewegung gut für Sie und Ihren Rücken! Spezielle Schulungsprogramme werden von Krankenkassen angeboten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
Auch Volkshochschulen, Physiotherapiepraxen und Sportvereine engagieren sich auf diesem Gebiet. Ein Schulungsprogramm besteht neben bestimmten Muskelübungen auch aus Informationen über Aufbau und Funktion des Rückens und über Belastung des Rückens bei verschiedenen Körperhaltungen. Die besten Ergebnisse wurden mit einem intensiven Programm erreicht.
Es ist von Anfang an wichtig, aktiv zu werden. Die Entscheidung, welche Behandlung im Einzelfall angebracht ist, hängt von Ihrer Fitness, Ihren Begleiterkrankungen, Ihren konkreten Beschwerden und Ihren persönlichen Vorlieben ab.
Mit den folgenden Maßnahmen können Sie Ihre Gesundheit stärken:
- Getreu dem Motto: „Sich regen bringt Segen“ ist aktive körperliche Bewegung das beste,
um möglichst schnell wieder gesund zu werden und weiteren Beschwerden vorzubeugen.
- Werden Sie aktiv und stärken Sie ihren Rücken durch Bewegung.
- Nutzen Sie Schulungsprogramme Ihrer Krankenkasse, Volkshochschule, Physiotherapiepraxen und von Sportvereinen.
- Nutzen Sie aktives Rückentraining in Fitness-Studios, Physiotherapiepraxen und Sportvereinen.
Möchten Sie Massagen zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens in Anspruch nehmen, können Sie in vielen Physiotherapiepraxen mittlerweile entsprechende Wellness- angebote als Selbstzahlerleistung erhalten.